Dalmatiner
FCI-Standard
Fassung vom 13.10.2010, in der deutsche Fassung vom 30.05.2011
URSPRUNG:
Kroatien
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN
OFFIZIELLEN STANDARDS:
13.10.2010
VERWENDUNG:
Jagdhund. Gesellschaftshund, Familienhund
und für verschiedene Zwecke geeignet.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 6 Laufhunde, Schweißhunde
und verwandte Rassen, Sektion 3 Verwandte Rassen ohne Arbeitsprüfung
KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS:
Die Herkunft des Dalmatiners ist auf Gemälden und in
kirchlichen Chroniken aus dem 16. bis 18. Jahrhundert zu
erkennen. Dalmatiner stammen aus dem Altarbild „Madonna mit
Jesus und Engeln“ aus der Kirche „Gospa od andjela“ im Ort Veli
Losinj auf der Insel Losinj, Kroatien aus den Jahren 1600-1630,
sowie aus dem Fresko in Zaostrog, Dalmatien, Kroatien. Daraus
ergibt sich, dass der Ursprung des Dalmatiners im östlichen
Mittelmeerraum insbesondere der historischen Provinz Dalmatien
liegt.Die ersten Beschreibungen des Dalmatiners sind im Bistum
Djakovo, Kroatien gefunden worden, und zwar in der Inschrift
des Bischofs Petar Bakic aus dem Jahr 1719, sowie in der
Inschrift von Andreas Keczkemety aus dem Jahr 1737. Der Hund
wurde mit dem lateinischen Namen „Canis Dalmaticus“ benannt
und die Höhe des Hundes von 4-5 „Spithamus“ beschrieben.
Thomas Pennant hat in seinem Werk „Synopsis of Quadrupeds“
aus dem Jahr 1771 diese Hunderasse als sehr selbständig
beschrieben und hat sie „Dalmatian“ genannt und als Ursprung
dieser Rasse Dalmatien angeführt.
In einem 1790 veröffentlichten Werk bezeichnet Thomas Bewick
diese Rasse als „Dalmatian or Coach Dog“. Der erste inoffizielle
Dalmatiner-Standard wurde im Jahre 1882 von einem Engländer
namens Vero Shaw verfasst.
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Dieser Standard wurde dann im Jahre 1890 durch Gründung des
„Dalmatian Clubs“ in England in den ersten offiziellen Standard
überführt.
Die FCI hat den ersten Standard für Dalmatiner am 07.04.1955
unter dem Namen „Dalmatiner Jagdhund“ veröffentlicht.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD:
Kopf mesozephal, prismatischer Form mit Hängeohren. Der
Körper ist rechteckig, kräftig, muskulös und charakteristisch
markant getupft. Die Bewegung muss elegant sein. Die
Geschlecht Differenz muss erkennbar sein.
WICHTIGE PROPORTIONEN:
Länge des Rumpfes:
Widerristhöhe = 10 : 9. Die Höhe der Ellenbogengelenkes: 50 %
der Widerristhöhe. Die Höhe der Sprunggelenkes: 20-25 % der
Widerristhöhe. Die Kopflänge: ca. 40% der Widerristhöhe.
Schädellänge: Fanglänge = 1:1.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN):
Angenehmes Wesen, freundlich, nicht scheu oder zurückhaltend,
frei von Nervosität und Aggressivität. Lebendig, sanft, treu,
selbständig und leicht zu abzurichten. Der Dalmatiner mag Wasser und
Bewegung in der Natur. Er hat einen ausgeprägten Bracken -
Instinkt.
KOPF:
Kopf muss in Proportion und Einklang mit dem Körper sein, im
Schädelteil darf es nicht zu breit sein.
Die Länge von Hinterhauptstachel bis zum Stop und vom Stop
bis zur Nasenspitze ist im Verhältnis 1:1, oder ist im Fang etwas
kürzer. Die
Schädellinie und Fanglinie sind sanft divergent. Die Kaumuskel
und Jochbeinbogen dürfen nicht zu ausgeprägt sein. Haut auf dem
ganzen Kopf ohne Falten.
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OBERKOPF:
Schädel: Flach, mit sanften lateralen Abrundung. Zwischen den
Ohren am breitesten und an den Schläfen gut ausgeformt.
Schwach ausgeprägte Stirnfurche.
Stop: Mässig betont.
GESICHTSSCHÄDEL
Nasenschwamm: Groß, mit breit offenen Nasenflügel, es muss
komplett pigmentiert sein. Die Farbe muss der Farbe der Tupfen
entsprechen.
Fang: Mit gut entwickelten kräftigen Kiefern, Nasenrücken
gerade.
Lefzen: stark, sollen ziemlich eng am Kiefer anliegen und dürfen
nicht überhängen, oder zu dick sein; ohne ausgeprägten
Mundwinkel. Eine vollständige Pigmentierung ist anzustreben.
Kiefer/Zähne: Scherengebiss, d.h. die oberen 6 Schneidezähne
greifen ohne Zwischenraum über die unteren, wobei die Zähne
senkrecht im Kiefer stehen. Ein vollständiges Gebiss (42 Zähne)
ist anzustreben (gemäss Zahnformel). Die Zähne sind gut
ebenmäßig geformt und weiß. Bei älteren Hunden wird der
Zangegebiss toleriert.
Augen: oval, subfrontal angesetzt, Ansetzung unter dem Winkel
von 10-15°. Auge pigmentiert im Einklang mit Tupfenfarbe. Die
Lider gut anliegend. Keine abgehängten Lider. Der Rand
durchgehend pigmentiert im Einklang mit der Haarfarbe.
Ohren: Sie sind eher hoch angesetzt, getragen anliegend am
lateralen Teil des Kopfes. Die Länge reicht bis zum
Innenaugenwinkel oder Stop. Die Spitze sanft abgerundet. Die
Ohren haben Form des gleichschenkeligen Dreiecks. Sie sind fein
in der Struktur und sanft bei der Berührung. Sehr wichtig ist,
dass die Ohren getupft sein müssen, d.h. die Ohren dürfen nicht
ganz schwarz oder braun sein, sondern schwarz oder braun
getupft usw. mit Tupfen im Einklang mit der Farbvarietät auf der
weissen Unterlage.
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HALS:
Der Hals soll kräftig und ziemlich lang sein, er wird zum Kopf
hin schmäler und weist keine lose Kehlhaut auf.
KÖRPER:
Rechtseckig, Verhältniss der Körperlänge zur Wiederristhöhe ist
10:9.
Widerrist: Gut ausgebildet.
Rücken: Kraftvoll, gerade.
Lenden: kurz und muskulös.
Kruppe: muskulös, weniger als 30° abfallend
Brust - tief und geräumig, nicht zu breit oder tonnenförmig. Die
Brusttiefe soll 45-50% der Widerristhöhe sein. Ellenbogenhöhe
ist 50% der Widerristhöhe. Die Rippen sind gut gewölbt.
Untere Profillinie und Bauch: Bauch mässig aufgezogen, aber
nicht eingedreht.
RUTE:
Angesetzt an der Kruppenverlängerung. Ungefähr bis zum
Sprunggelenkhöcker reichend, oder etwas länger. Am Ansatz
sehr kräftig, und zur Spitze hin gleichmässig dünner werdend,
nicht zu dick, sondern in Proportion mit Körper. Säbelförmig
getragen. Tupfen sind erwünscht.
GLIEDMASSEN
VORDERHAND:
Allgemeines: Vorderläufe müssen in Proportion mit Körper sein,
rechtwinkelig.
Schultern: Schulterecke beträgt um 115-120°
Ellenbogen: Eng am Körper anliegend.
Unterarm: Die Knochen proportional entwickelt und kräftig
(rund), Vordergliedmassen gerade in der Stellung. Läufe vertikal.
Vordermittelfuss: Kräftig, leicht geneigt, elastisch.
Vorderpfoten: Zehen geschlossen, sogenannte Katzenpfoten ist
typisch. Ballen zäh und elastisch. Die Krallen sollen möglichst
pigmentiert sein.
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HINTERHAND:
Allgemeines: Im Proportion mit dem Körper. Mit sehr kräftigen
und gut entwickelten Muskeln. Stellung der Hintergliedmassen
parallel.
Oberschenkel: Muskulös und kräftig.
Knie: Kräftig und gut geformt. Kniebeuge in der Neigung von 40
grad auf die Horizontale.
Sprunggelenk: Kräftig.
Hintermittelfuss: Die Länge des Sprunggelenkes ist um 20-25%
der Widerristhöhe. Die Ecke des Sprunggelenkes beträgt um
130°.
Hinterpfoten: Zehen geschlossen, sogenannte Katzenpfoten ist
typisch. Ballen zäh und elastisch. Die Krallen sollen möglichst
pigmentiert sein.
GANGWERK:
Gleichmässig, elegant, und harmonische Bewegung. Schritt und
Trab lang, mit starkem Vortritt und gutem Schub. Von vorne
gesehen bewegen sich die Läufe parallel.
HAARKLEID:
Haar: Kurz, glänzend, hart und dicht auf dem ganzen Körper.
Farbe:
Die Grundfarbe ist rein weiss. Schwarze Tupfen beim schwarzen
Farbschlag und leberbraune Tupfen beim braunen Farbschlag.
Die Tupfen sollen symmetrisch auf dem ganzen Körper verteilt
sein, klar abgerundet und ohne Übergang in die weisse
Grundfarbe. Die Grösse der Tupfen soll möglichst gleichmässig
sein, wobei die Grösse 2 - 3 cm im Durchmesser betragen soll.
Bei dem brauen Farbvarietät sind die Tupfen etwas kleiner, im
Durchmesser von ca 2 cm. Tupfen am Kopf und an den
Gliedmassen sollen proportional kleiner sein als auf dem Körper.
Es ist erwünscht, dass auch die Rute die Tupfen aufweist, die
auch proportional kleiner sind als die auf dem Körper.
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Sprenkeln auf dem Körper ist nicht erwünscht und soll bestraft
werden. Die Tupfen dürfen nicht ineinander laufen und grössere
Flecken bilden. Die Flecken und Farbplatten sind unerwünscht.
Extra aufmerksam soll die Ohrenbetupfung berücksichtigt
werden.
GRÖSSE UND GEWICHT:
Widerristhöhe: Rüden 56 - 62 cm Hündinnen 54 - 60 cm
Hunde von perfektem Typ und Ausgeglichenheit sollten nicht
bestraft werden, wenn deren Widerristhöhe die oben erwähnte
Limits überschreitet.
FEHLER:
Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler
angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum
Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die
Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes und seine
Fähigkeit, die verlangt rassetypische Arbeit zu erbringen, zu
beachten ist.
DISQUALIFIZIERENDE FEHLER :
Aggressiv oder übermässig ängstliche Hunde. Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder
Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert
werden. Konvergente Kopflinie;
Mangel von mehr als 6 Prämolaren, wobei Mangel von
M3 nicht berücksichtigt wird und nicht als Fehler zu
bewerten ist; Entropium, Ektropium, Birkenaugen, verschiedenfarbige
Augen (Heterochromie), blaue Augen, teilweise
blauenfarbige Iris; Nicht pigmentiertes Nasenschwamm; Ringelrute; Monokel (schwarze Flecken an einem oder beiden
Augen) oder Platten anderswo;
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8 Dreifarbigkeit (schwarze und braune Tupfen auf
demselben Hund), Brindle-Farbigkeit der Tupfen, Zitronenfarbige Tupfen, orangenfarbene Tupfen, blaue
Tupfen und rein weisse Farbe ohne Tupfen; Rauchhaarigkeit und Langhaarigkeit; Taubheit;
N.B. Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte
Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.